ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für
Thomas Oberleitner
ATU76501028
Südtiroler Straße 13, 8720 Knittelfeld, Österreich
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge zwischen Thomas Oberleitner (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
– Videoproduktion
– Social-Media-Content
– Werbe- und Imagefilme
– Eventvideos
– Musikvideos
– Hochzeitsvideos
– Drohnenaufnahmen
– Fotografie
– Postproduktion und Schnitt
– Content-Day Produktionen
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Angebotsannahme oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können gesondert verrechnet werden.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
– die rechtzeitige Einholung erforderlicher Drehgenehmigungen,
– die Bereitstellung von Locations,
– die Organisation von Ansprechpartnern vor Ort,
– die rechtliche Zulässigkeit bereitgestellter Inhalte.
3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Anzahlungen können je nach Projektumfang verlangt werden.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassospesen als vereinbart.
4.6 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
5. Leistungsumfang und Korrekturen
5.1 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung.
5.2 Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen beziehen sich ausschließlich auf geringfügige Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts.
5.3 Zusätzliche Änderungen, nachträgliche Konzeptänderungen oder Mehraufwand werden gesondert verrechnet.
5.4 Sofern im Angebot kein gesonderter Stundensatz vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung zusätzlicher Leistungen nach tatsächlichem Aufwand.
6. Terminverschiebung und Stornierung
6.1 Bei Verschiebung oder Stornierung eines Projekts durch den Auftraggeber ist der bis dahin angefallene Aufwand gemäß Angebot oder tatsächlichem Arbeitsaufwand zu vergüten.
6.2 Bereits reservierte Produktionszeiten, Drehtermine oder gebuchte externe Leistungen können ebenfalls verrechnet werden.
6.3 Bei wetterbedingten Einschränkungen, insbesondere bei Outdoor- oder Drohnenaufnahmen, kann der Auftragnehmer Drehtage verschieben. Daraus entstehende Zusatzkosten trägt der Auftraggeber.
6.4 Im Falle von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ist der Auftragnehmer berechtigt, Termine angemessen zu verschieben.
7. Abnahme und Lieferung
7.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
7.2 Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
7.3 Nach erfolgter Freigabe werden finale Dateien innerhalb von drei Werktagen digital bereitgestellt.
7.4 Die Lieferung erfolgt digital über geeignete Cloud- oder Transferdienste.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1 Sämtliche urheberrechtlichen Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer.
8.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrechte an den final gelieferten Werken.
8.3 Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien und unbearbeitete Inhalte sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
8.4 Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer sämtlicher Rohdaten und Projektdateien.
8.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, finale Inhalte bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen.
8.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, produzierte Inhalte zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
9.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
– Datenverlust,
– technische Defekte,
– Ausfälle von Speichermedien,
– Ausfälle von Equipment,
– wetterbedingte Einschränkungen,
– Verzögerungen durch Dritte,
– Verhalten von Kunden, Gästen, Models oder sonstigen Beteiligten.
9.4 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Musik, Logos oder sonstige Materialien haftet ausschließlich der Auftraggeber.
10. Datensicherung und Archivierung
10.1 Eine langfristige Archivierung von Rohdaten oder finalen Projekten ist nicht geschuldet.
10.2 Der Auftragnehmer kann Projektdaten nach angemessener Zeit löschen.
10.3 Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung final ausgelieferter Daten verantwortlich.
11. Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
11.2 Zur Leistungserbringung können Cloud-Dienste und Drittanbieterplattformen verwendet werden, insbesondere:
– OneDrive
– iCloud
– Pixieset
11.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.
12. Drohnenaufnahmen
12.1 Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben.
12.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vorab über mögliche Einschränkungen am Aufnahmeort zu informieren.
12.3 Sofern Genehmigungen oder behördliche Freigaben erforderlich sind, obliegt deren rechtzeitige Einholung dem Auftraggeber.
12.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, Drohnenflüge aus Sicherheitsgründen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben abzulehnen oder abzubrechen.
12.5 Kann eine Drohnenaufnahme aufgrund solcher Umstände nicht durchgeführt werden, entsteht daraus kein Anspruch auf Schadenersatz.
12.6 Bereits entstandener Aufwand sowie reservierte Produktionszeiten können in Rechnung gestellt werden.
12.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle von Drohnenaufnahmen aufgrund behördlicher Vorgaben, Wetterbedingungen, technischer Defekte oder Eingriffe Dritter.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Judenburg.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.